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Häusliche Pflegeverordnung
Was sind die Voraussetzungen für eine häusliche Pflegeverordnung?
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf häusliche Krankenpflege. In der Regel ist Ihre Krankenversicherung der Kostenträger, bei einem Arbeits-/Wegeunfall oder einer Berufskrankheit ist die Unfallversicherung zuständig. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
Häusliche Krankenpflege kann Ihnen verordnet werden, wenn:
- dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden wird (Krankenhausvermeidungspflege),
- eine Krankenhausbehandlung verkürzt wird (Krankenhausverkürzungspflege),
- eine schwere Krankheit bzw. eine akute Verschlimmerung der Krankheit vorliegt, z.B. nach Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation (Unterstützungspflege)
oder
- sie zur Sicherung des ärztlichen Behandlungszieles erforderlich ist, z.B. in Form von Wundversorgung oder Injektionen (Sicherungspflege) und keine im Haushalt lebende Person Sie als Patient im erforderlichen Umfang pflegen und versorgen kann.
Eine häusliche Pflegeverordnung wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie zuhause medizinisch versorgt werden und zusätzlich eine Krankenpflege durch eine qualifizierte Pflegekraft brauchen.
Wo erhalte ich eine häusliche Pflegeverordnung?
Wenn Sie eine Pflegeverordnung benötigen, können Sie diese in einer unserer avi Praxen erhalten. Vereinbaren Sie einfach einen Termin, um die Details mit unserem medizinischen Fachpersonal zu besprechen. Eine erste Verordnung ist für maximal 14 Tage möglich, die Folgeverordnung kann auch für einen längeren Zeitraum ausgestellt werden.